Mit dem Kauf an sich ist es ja nicht getan.

Eine wichtige Frage nach dem Kauf ist: Wo registriere ich mein Boot (und mich als neuen Eigentümer)?

Der Konstrukteur, Erbauer und bisherige Eigner ist Schweizer, und fuhr die WAHOO natürlich unter Schweizer Flagge. Die könnte ich übernehmen, dazu müsste ich aber meinen Wohnsitz in die Schweiz verlegen. Das habe ich aber nicht vor – ich möchte meinen Wohnsitz auf dem Boot haben.

Naheliegend wäre natürlich die Flagge der Bundesrepublik am Heck. Da die WAHOO eine Rumpflänge unter 15 Meter hat, gäbe es hier sogar mehrere Möglichkeiten, das Boot zu registrieren:

  • Internationaler Bootsschein (IBS), den verschiedene Stellen ausgeben wie z.B. der ADAC oder der DSV
  • Flaggenschein vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), berechtigt auch zum Führen der Bundesfahne
  • Eintragung ins Schiffsregister (Amtsgerichte), für Boote über 15 m Länge Pflicht, darunter freiwillig möglich

Für mich käme hier nur die Eintragung ins Schiffsregister in Frage, da die anderen beiden nach jeweils 2 bzw. 8 Jahren erneuert werden müssen. Sie werden zwar in der Regel weltweit auch als Eigentumsnachweis anerkannt, aber an sich sind es keine internationalen Schiffspapiere.

Allerdings muss ich das Boot nicht zwingend in Deutschland registrieren.
Wenn ich meinen Wohnsitz nicht mehr in Deutschland oder der EU habe, bin ich in der EU auch nicht mehr steuerpflichtig. Das hat vor, aber auch Nachteile.
Allerdings kann man auf Antrag auch weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland bleiben, wenn man überwiegend seine Einkünfte in oder aus Deutschland bezieht.

Aber welche Flagge wäre da sinnvoll?

Meine erste Überlegung ist: Norwegen
Meine Schwester lebt dort, ihr Boot fährt unter norwegischer Flagge und vielleicht könnte ich bei ihr sogar einen festen Wohnsitz einrichten.
Aber die Registrierung in Norwegen ist nicht gerade billig, an hohe Auflegen gebunden und kostet auch noch eine jährliche Gebühr.
Fällt also weg.

Malta kommt mir in den Sinn – aber HALT, Malta ist ja auch EU. Dann kann ich auch die deutsche Flagge nehmen.

Bei meiner Suche stoße ich weiter auf die Red Ensign Group. Seit dem Brexit bin ich damit immer außerhalb der EU registriert.
Vorteil: Ich darf bis zu 18 Monate zoll- und einfuhrsteuerfrei in der EU sein.
Nachteil: Ich darf max. 18 Monate zoll- und einfuhrsteuerfrei in der EU sein.

Keine Ahnung, wie streng das die Mittelmeeranlieger der EU das so sehen.
Aber bei knapper werdenden Kassen kann ich mir vorstellen, dass da ab und an genauer geschaut wird, wo man her kommt, wie lange man dort war usw.
Und ob es reicht, dass man auf dem Weg von Italien nach Griechenland zwischendurch in freien Gewässern war.
Ich mag das nicht unbedingt mit einem griechischen Zöllner ausdiskutieren wollen …

Schwarz-Rot-Gold

Also bleibe ich meiner Heimat treu und registriere die WAHOO in Deutschland.
Heimathafen ist Berlin und ich führe auf Fahrten Schwarz-Rot-Gold am Heck 🙂

Der Antrag beim Schiffsregister in Berlin ist schnell gestellt, noch schneller habe ich den Schiffsmessbrief aus Bremen, da ich alle Unterlagen bereits parat hatte.
Ende Juni habe ich die Schiffspapiere für die WAHOO, Heimathafen Berlin, Kennzeichen DFAF2.

Ob es eine gute Wahl ist, wird sich zeigen.
Ich denke aber, dass das Ansehen Deutschlands in der Welt nicht das schlechteste ist. Und es gilt an Bord deutsches Recht – damit kenne ich mich wenigstens halbwegs aus.

Ich werde hauptsächlich meine Einkünfte in und aus Deutschland haben, so dass die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland für mich eher von Vorteil ist.